Vertreterwahl 2025
Herbst 2024:
Vertreterwahl 2025
In regelmäßigen Abständen wählen die Mitglieder der Familienheim Freiburg die Vertreterversammlung unserer Genossenschaft. Die Wahl zur Vertreterversammlung für die kommende Amtsperiode wird voraussichtlich im Herbst 2025 durchgeführt. Die Kandidaten werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Amtsperiode der in dieser Wahl gewählten Vertreterinnen und Vertreter beginnt dann im Anschluss an die Vertreterversammlung im Sommer 2026.
Alle Mitglieder der Familienheim Freiburg erhalten unaufgefordert rechtzeitig sämtliche Wahlinformationen sowie -unterlagen, damit Sie ihre Stimme für Ihre Kandidatinnen und Kandidaten abgeben können.
Wir freuen uns über eine hohe Wahlbeteiligung unserer Mitglieder, weil jede Stimme zählt.
Vertreterversammlung
Aber was macht die Vertreterversammlung überhaupt ?
Hauptaufgabe der Vertreterinnen und Vertreter ist die Teilnahme an der jährlichen, immer am letzten Montag im Juni stattfindenden ordentlichen Vertreterversammlung. Hier fasst die Vertreterversammlung als genossenschaftliches Organ wichtige Beschlüsse und hat somit Einfluss auf wesentliche Entscheidungen unserer Genossenschaft. Unter anderem fasst sie Beschlüsse über den Jahresabschluss sowie die Gewinnverwendung und stimmt über die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand ab. Ebenso wählt diese die Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Rahmen der obliegenden Aufgaben setzen sich die Vertreterinnen und Vertreter für die Interessen aller Mitglieder ein.
Diese Aufgaben und weitere Zuständigkeiten der Vertreterversammlung ergeben sich neben dem Genossenschaftsgesetz insbesondere aus unserer Satzung.
Kandidatur für die Vertreterwahl 2025
Möchten Sie die Beteiligungsmöglichkeit nutzen und selbst für das Vertreteramt kandidieren? Oder kennen Sie ein Mitglied, welches Sie als Vertreterin oder Vertreter sehen würden?
Sie als Mitglied der Familienheim Freiburg können für das Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters kandidieren und somit gewählt werden. Zu beachten ist, dass als Vertreterinnen und Vertreter grundsätzlich nur natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind, wählbar sind (siehe hierzu § 30 unserer Satzung). Weitere Informationen zum Vertreteramt können Sie hier entnehmen.
Wir freuen uns über eine Kandidatur Ihrerseits. Nutzen Sie hierfür das zum Download bereit gestellte Formular und reichen Sie uns dieses ausgefüllt ein. Wir werden Sie gerne in die Kandidatenliste für die anstehende Vertreterwahl aufnehmen.
Fragen
Für weitere Fragen rund um die Vertreterwahl stehen wir gerne per E-Mail unter vertreterwahlen@familienheim-freiburg.de oder telefonisch unter 0761 / 888 87 -21 zur Verfügung.