CO2-Kostenerstattung
Wir beteiligen uns an Ihren Heizkosten!Schon seit 2021 wird auf fossile Brennstoffe eine CO2-Steuer fällig, die jährlich ansteigt. Diese Umweltsteuer soll einen Anreiz schaffen, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu verringern und auf eine klimafreundlichere Heizung umzusteigen.
Bisher haben Sie die CO2-Steuer im Rahmen Ihrer Gasrechnung bzw. Heizkostenabrechnung alleine tragen müssen. Seit dem 01.01.2023 gibt es eine Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter.
Zentralheizung oder Einzelheizung (Gasetagenheizung oder Einzelofen)
Haben Sie eine Zentralheizung im Haus und rechnen wir jährlich über Ihre Heizkosten ab, ist die Aufteilung der CO2-Kosten schon in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. Sie müssen nichts weiter unternehmen.
Erzeugen Sie dagegen in Ihrer Wohnung mit einer Gaseinzelheizung selbst Wärme und Warmwasser, können Sie sich mit Ihrem Anspruch auf CO2-Kostenaufteilung an uns wenden.
Was muss ich tun?
Ihr Gasversorger rechnet über Ihren Erdgasverbrauch mit Ihnen direkt ab. In der Gasrechnung sind auch CO2-Kosten enthalten. Die Familienheim Freiburg erstattet Ihnen für die Zeit ab 01.01.2023 den Vermieteranteil nach den Regeln des so genannten „Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes" (CO2KostAufG).
Die Aufteilung erfolgt in einem zehnstufigen Modell anhand des CO2-Ausstoßes. Dabei gilt: Je höher der CO2-Ausstoß eines Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Kostenanteil. Je niedriger der CO2-Ausstoß ist, desto höher ist der vom Mieter zu tragende Kostenanteil. Hierbei werden die Wohngebäude anhand ihres Kohlendioxidausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr eingestuft:
Das alles klingt recht kompliziert, daher übernehmen wir für Sie die Berechnung der CO2-Kostenaufteilung.
Senden Sie uns dazu einfach eine Kopie Ihrer Gasrechnung zu; vorzugsweise per E-Mail an co2kostenaufteilung@familienheim-freiburg.de oder per Post an Familienheim Freiburg, CO2-Kostenaufteilung, Gaußstr. 5, 79114 Freiburg.
Anhand Ihrer Gasrechnung prüfen wir, ob und ggf. in welcher Höhe eine Kostenbeteiligung erfolgt. Das Ergebnis teilen wir Ihnen schriftlich mit.
Bitte beachten: Der Erstattungsanspruch besteht nur für Zeiträume ab dem 01.01.2023. Für die Zeit bis 31.12.2022 besteht kein Erstattungsanspruch.
Bis wann kann ich meine Gasrechnung einreichen?
Sobald Sie die Gasrechnung von Ihrem Energieversorger erhalten, haben Sie 12 Monate Zeit, um den Erstattungsanspruch bei uns geltend zu machen (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).
Für den Abrechnungszeitraum 2023 haben wir die Frist verlängert: Bitte senden Sie uns Ihre Gasrechnung für 2023 bis zum 31.03.2025 zu.
Wann erhalte ich die Rückerstattung?
Grundsätzlich erhalten Sie die Erstattung als Gutschrift in der Betriebskostenabrechnung, die auf den Zeitpunkt, an dem wir Ihre Gasrechnung erhalten haben, erfolgt (§ 6 Abs. 2 CO2KostAufG).